Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ultra Intelligence · Leif Dunkelmann, Einzelunternehmen

Werderstraße 135, 19055 Schwerin · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Beratungsverträge im Bereich künstliche Intelligenz, KI-Implementierung, Prozessdigitalisierung und verwandte Dienstleistungen zwischen Ultra Intelligence, Inhaber Leif Dunkelmann (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen KI-Strategie, KI-Implementierung, KI-Systemintegration, Prozessdigitalisierung und verwandte Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Leistungen des Auftragnehmers sind als Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB (Beratungsvertrag) zu qualifizieren, nicht als Werkvertrag. Der Auftragnehmer schuldet die fachkundige Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein konkretes Arbeitsergebnis.

(3) Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-Systeme und -Prozesse von Faktoren abhängen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (u. a. Qualität der Eingabedaten, Drittanbieter-APIs, Modellverhalten). Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Umsatzsteigerungen, Effizienzgewinne oder wirtschaftliche Erfolge durch den Einsatz von KI wird nicht übernommen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, ohne dass Mehrkosten für den Auftraggeber entstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Systemzugänge, Daten und personellen Ressourcen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Verzögerungen infolge unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt unberührt.

(3) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und IT-Systeme. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf unterlassene Datensicherung zurückzuführen sind.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und stellt den Auftragnehmer von Schäden frei, die aus falschen oder unvollständigen Angaben entstehen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(2) Bei tagesbasierter Abrechnung (Beratertage) gilt ein begonnener Beratertag als vollständiger Beratertag (bis zu 8 Arbeitsstunden). Reisezeiten werden zu 50 % des vereinbarten Tagessatzes vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Reise-, Unterkunfts- und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(5) Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von 5.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB geschuldet.

(2) Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zu unterbrechen. Folgeschäden aus dieser Unterbrechung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

(3) Mahnkosten und außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten einschließlich angemessener Anwaltskosten gehen bei Verzug zulasten des Auftraggebers.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Nettowert der im betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Leistungen.

(3) Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen und sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) KI-spezifische Risiken – insbesondere fehlerhafte Modellausgaben, Halluzinationen, algorithmische Verzerrungen (Bias), Datenschutzverletzungen durch KI-Systeme Dritter oder unvorhergesehene Systemreaktionen – begründen keine Haftung des Auftragnehmers, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

(5) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei übernommener Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Methoden, Frameworks, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für eigene interne Zwecke. Weitergehende Rechte – insbesondere zur Weiterveräußerung oder Sublizenzierung – bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(3) Allgemeines Know-how, Methoden, wiederverwendbare Komponenten und Frameworks des Auftragnehmers verbleiben ausschließlich bei diesem und können weiterhin frei eingesetzt werden.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern keine gegenteilige Vertraulichkeitsabrede besteht.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, (c) von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenbart werden müssen.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für drei Jahre nach deren Beendigung.

§ 10 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden gemäß der DSGVO und den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, bei der Nutzung der durch den Auftragnehmer eingeführten oder konfigurierten KI-Systeme und -Prozesse alle Anforderungen der DSGVO einzuhalten, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Betroffenenrechten und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Verträge laufen bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Rahmenverträge oder laufende Beratungsmandate können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen um mehr als 30 Tage in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nach schriftlicher Abmahnung nicht binnen 14 Tagen abstellt.

(4) Im Falle einer Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Geleistete Anzahlungen werden auf die offenen Vergütungsansprüche angerechnet.

§ 12 Leistungsänderungen

(1) Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Mehraufwand durch Leistungsänderungen wird gesondert nach dem jeweils gültigen Tagessatz vergütet.

(2) Bis zur schriftlichen Bestätigung einer Änderung erbringt der Auftragnehmer die ursprünglich vereinbarten Leistungen weiter.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Made with AI in Macaly