Künstliche Intelligenz ist im Arbeitsalltag angekommen. Mit dem EU AI Act gilt erstmals ein einheitliches Gesetz, das auch für Unternehmen gilt, die KI lediglich nutzen – nicht nur entwickeln.
Ab 2. August 2026
greift der überwiegende Teil der Vorschriften
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Menschen, Unternehmen und Gesellschaft vor Risiken durch den Einsatz von KI zu schützen.
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – also auch in Deutschland.
Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Menschen oder deren Grundrechte, desto umfangreicher sind die gesetzlichen Anforderungen.
Viele Unternehmen glauben, der EU AI Act betreffe ausschließlich Unternehmen, die eigene KI entwickeln. Tatsächlich gilt die Verordnung jedoch auch für Unternehmen, die KI lediglich im Arbeitsalltag einsetzen.
Geringe Risiko-KI (z. B. ChatGPT zur Texterstellung) unterliegt geringeren Pflichten als Hochrisiko-Systeme.
Nicht nur Entwickler sind betroffen – auch Unternehmen, die KI im Alltag einsetzen, haben Pflichten.
Keine nationale Umsetzung nötig. Die Verordnung gilt direkt in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten.
Seit 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 (KI-Kompetenz). Ab 2. August 2026 greifen weitere umfangreiche Vorschriften.
Fünf zentrale Handlungsfelder, die bereits jetzt relevant sind.
Artikel 4 des EU AI Acts verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die KI nutzen, über ausreichende Kenntnisse verfügen.
Jedes Unternehmen sollte klare Regeln für den Einsatz von KI definieren.
Auch beim Einsatz von KI gelten weiterhin die Anforderungen der DSGVO. Personenbezogene Daten oder vertrauliche Unternehmensinformationen dürfen nicht ungeprüft in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden.
Unternehmen sollten ihre Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.
Ab dem 2. August 2026 gelten für viele Unternehmen weitere Vorschriften.
Unkontrollierter KI-Einsatz ohne Regeln und Schulung birgt erhebliche rechtliche und operative Risiken.
Wer vertrauliche Kundeninformationen oder personenbezogene Daten ungeprüft in KI-Systeme eingibt, kann gegen Datenschutzvorschriften verstoßen.
KI kann überzeugende, aber falsche Antworten liefern. Wichtige Entscheidungen sollten nie ausschließlich auf KI-Ausgaben beruhen.
KI-generierte Texte, Bilder oder Videos sollten vor Veröffentlichung geprüft werden – insbesondere bei kommerzieller Nutzung.
Ohne klare Regeln besteht das Risiko, dass Mitarbeiter vertrauliche Unternehmensdaten in öffentliche KI-Systeme eingeben.
Nicht ausreichend geschulte Mitarbeiter erhöhen das Risiko von Fehlentscheidungen, Datenschutzverstößen und Sicherheitsproblemen erheblich.
Je nach Verstoß sieht der EU AI Act Sanktionen von bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.
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